AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge der GGV Import Export Handelsgesellschaft mbH & Co. KG.

1.2 Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind unwirksam, es sei denn, sie erfolgen schriftlich.

1.3 Der Besteller darf seine Rechte aus dem Liefervertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

3. Lieferung

3.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

3.2 Haben wir schuldhaft eine als verbindlich bezeichnete Frist nicht eingehalten oder geraten wir aus sonstigen Gründen in Verzug, so hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

3.3 Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die nachweislich auf höherer Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, zurückzuführen sind, berechtigen uns, mit angemessen verlängerter Frist zu liefern, oder aber die Bestellung nicht auszuführen. In letzterem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Leistungen zurückgewähren.

3.4 Wir haften für Lieferverzögerungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich um ein Fixgeschäft handelt. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

3.5 Unsere Mängelhaftung setzt voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3.6 Sind wir vorleistungspflichtig, und stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, sind wir zur Verweigerung der Lieferung solange berechtigt, bis Zahlung oder Sicherheit für die Zahlung geleistet sind.

3.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.

3.8 Im Falle verlängerter Lieferfristen nach Ziffer 3.3 oder aber bei Vereinbarung von über 4 Monate hinausgehende Lieferfristen sind wir berechtigt, während dieser Fristen eintretende Erhöhungen unserer Kosten an den Besteller weiterzugeben.

3.9 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt, falls nichts anderes vereinbart ist, die Incoterms 2010-Klausel EXW. Verpackungskosten trägt der Kunde; Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf ihn über.

4. Preise und Zahlung

4.1 Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager. Sie gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einschließlich Verpackung.

4.2 Der Besteller kann nur auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns nicht bestrittenen Forderungen zulässig.

5. Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Liefergegenstand bleibt in unserem Eigentum bis zur Erfüllung des Liefervertrags sowie sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Jede Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den Besteller oder Dritte erfolgt für uns. An neu entstandenen Sachen steht uns das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.

5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige versicherbare Schäden zu versichern. Er tritt den Anspruch auf Versicherungsleistungen im Voraus in Höhe des Lieferpreises sicherheitshalber hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Er wird die Abtretung dem Versicherer anzeigen und uns davon unterrichten. Mit Zahlung des Lieferpreises durch den Besteller gilt die Rückabtretung als stillschweigend erfolgt.

5.3 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Gefährdung der Liefergegenstände durch Dritte hat der Besteller uns unter Übersendung von Abschriften der betreffenden Unterlagen (z. B. des Pfändungsprotokolls) umgehend mitzuteilen. Die Kosten einer etwaigen Intervention gegen Zugriffe Dritter gehen stets zu Lasten des Bestellers.

5.4 Der Besteller darf Vorbehaltswaren vor Zahlung des Lieferpreises veräußern. Für den Fall, dass der Besteller die Vorbehaltsware vor Zahlung des Lieferpreises veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages mit uns in Höhe des Lieferpreises zzgl. 10 % Inkassozuschlag sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Dabei ist es gleichgültig, ob der Besteller die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, ohne oder nach Verarbeitung oder nach Einbau in eine andere Sache veräußert. Die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen ziehen wir nicht ein, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Besteller kann seine Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb somit geltend machen. Wenn berechtigte Interessen vorliegen, insbesondere Zahlungsverzug, Wechselprotest oder begründete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, das Veräußerungsrecht und/oder die Einziehungsbefugnis zu widerrufen.

5.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten einschließlich der Vorbehaltsware die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 % sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Als Wert der Vorbehaltsware gilt hierfür der Nettorechnungsbetrag der von uns gelieferten Ware abzüglich eines Sicherungsabschlages von 1/3.

6. Gewährleistung und Schadensersatz

6.1 Bei Mängeln hat der Besteller uns eine angemessen Nacherfüllungsfrist zu gewähren.

6.2 Schadenseratzansprüche des Bestellers wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aber der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Beruht die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf einfacher Fahrlässigkeit, haften wir nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz trifft und für von uns schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige Behandlung, durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, der Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen sowie durch übermäßige Beanspruchung, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ein reiner Verpackungsschaden stellt keinen Mangel dar.

6.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:

6.3.1 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln des Liefergegenstandes verjähren binnen 12 Monaten nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6.3.2 Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.

6.3.3 Die Bestimmung der Art der Nachlieferung kann von uns getroffen werden.

7. Abschließende Bestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist Kaarst, wenn der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können aber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers klagen.

7.2 Es findet ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

7.3 Wir speichern Daten unserer Kunden im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die übrigen Regelungen sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte vertraglich Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, 41564 Kaarst-Holzbüttgen

Stand März 2020

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